Mittels Physiotherapie werden Funktions- und Bewegungsstörungen des menschlichen Körpers, welche durch Unfall, Erkrankung , Bewegungsmangel oder Überlastung entstanden sind, wiederhergestellt. Eine physiotherapeutische Behandlung kann nur mit ärztlicher Verordnung erfolgen außer bei präventiven Maßnahmen. Bei Vorliegen einer chefärztlichen Bewilligung ist eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich.
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Physiotherapie kommt bei folgenden Beschwerden zum Einsatz:
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